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Zuchtgenemigung

Verfasst: Di Nov 23, 2004 14:39
von Marielle
Hallo,

Ich bin 16 Jahre alt und habe 8 Vögel, zwei Pärchen hatten dieses Jahr schon probiert zu brüten ( im Futternapf)!!!
Allerdings habe ich die Eier wieder entnommen, da ich erstens keine Zuchgenemigung habe und zweitens die Eier nicht befruchtet waren!
Aber da ich weis, dass meine Vögel nächstes Jahr vielleicht doch eier legen, die auch befruchtet sind und ich sie auch nicht hindern möchte versuche ich nun an eine Zuchtgenemigung zu kommen!
Dazu brauche ich allerdings noch die Info´s wo ich so eine herbekommen soll und wieviel ich dafür bezahlen muss ???!

Ich hoffe es kann mir jemand helfen, der sich damit auskennt !!!

Marielle,

Lucky,Jickey,Lilly, Willy, Tom, Charry, Twiny, Twity

Verfasst: Di Nov 23, 2004 15:22
von Gast
Hallo Marielle,

das kannst du alles bei eurem Veterinäramt erfragen.

Die Kosten und die Bedingungen sind leider von Amtstierarzt zu Amtstierarzt unterschiedlich.

deshalb kann ich dir da nichts Genaueres sagen, sorry.

Verfasst: Fr Jan 27, 2006 21:48
von Junior
Hi!
Hab da no ne Seite gefunden wo`s ein bißchen erklärt wird:

http://www.websitepark.de/text_84688274 ... utsch.html

Da stehen einige Fragen drin die de wissen musst!

Veterinär???

Verfasst: Mo Feb 13, 2006 22:58
von mücke
Der Veterinär, gibt doch nur nach der Endkontrolle das OK an das Ordnungsamt ( Kreis) weiter, was eigentlich für die Erteilung einer Zuchtgenehmigung zuständig ist.

Verfasst: Fr Jun 29, 2007 14:39
von Birdiii
Sorry, aber welcher kleine Hobbyzüchter hat eine Genehmigung, soweit ich weiss braucht man die nur, wenn man die gezüchteten Vögel dann auch im großen Stil verkaufen will. Aber wie ich das bei dir sehe scheint das ja nicht der Fall zu sein, spr das Geld doch für andre Dinge!!^^

Verfasst: Fr Jun 29, 2007 20:36
von Neandertaler
Birdiii, mach Dich erst mal sachkundig, bevor Du sowas schreibst!

Zucht von Sittichen und Papageien ist in jedem Fall genehmigungspflichtig, bewusster Verstoß hiergegen kann mit hohem Bußgeld geahndet werden.

Verfasst: So Jul 01, 2007 9:23
von Birdiii
Ich kenne genug Hobbyzüchter mit sagen wir mal ca. 10 Vögeln, die eine solche Bescheinigung nicht haben. Wenn man sie Tiere doch nicht verkauft, die man aus einer Zucht gewinnt. Wer sollte einen dann anzeigen, dass die Vögel keine Ringe tragen und es keine Genehmigung dafür gibt???

Ich zu meinem Teil habe zum Beispiel niemals eine Baugenehmigung für meine über 30m² große Voliere gehabt :D kümmert sich auch niemand drum. Ich denke die Behörden haben besseres zu tun. Außerdem ist das nur Geldmacherei.

Verfasst: So Jul 01, 2007 10:22
von Neandertaler
Nochmal zur Zuchtgenehmigung:

Diese ZG braucht jeder, der züchtet, auch wenn es nur ein einziges Mal mit einem Paar ist und keine Vögel abgegeben werden.

Ich kann nur dringend davor warnen, hier im Forum zum Rechtsbruch aufzurufen oder so etwas als Bagatelle hinzustellen.

Wenn Du weißt, dass so etwas im konkreten Fall vorkommt, solltest zu mindestens darauf hinwirken, dass
diesem Tun Einhalt geboten wird.

Im übrigen halte ich die "Duldung" rechtswidrigen Haltens in solchen Fällen für eine schallende Ohrfeige für alle ehrlichen und sich korrekt verhaltenden Züchter.

Verfasst: So Jul 01, 2007 13:09
von Birdiii
Für mich ist ein Züchter immer noch etwas anderes als jemand, der womöglich sogar ausversehen Nachwuchs von seinen Sittichen bekommt.
Aber ich bin jetzt ruhig:D

Verfasst: So Jul 01, 2007 19:01
von Franz DSV1739
Hallo Birdiii,

Züchter im rechtlichen Sinne ist jeder, der Nachwuchs von seinen Sittichen hat. Die Zucht von Sittichen ist genehmigungspflichtig auch wenn es nur ein Paar ist und einmal erfolgt.
Daran gibt es nichts zu Rütteln. Ich empfehle auch jedem das legal zu tun.
Die paar Euros und den Weg zum Veterinär sollte es jedem Wert sein. Zeigt es doch auch die Bereitschaft die Hürde der Prüfung durch das Veterinäramt auf ZUVERLÄSSIGKEIT (u.a.) zu nehmen.

Grüße
Franz

Verfasst: Mo Jul 02, 2007 8:53
von Lilien
Birdiii hat geschrieben:Sorry, aber welcher kleine Hobbyzüchter hat eine Genehmigung, soweit ich weiss braucht man die nur, wenn man die gezüchteten Vögel dann auch im großen Stil verkaufen will. Aber wie ich das bei dir sehe scheint das ja nicht der Fall zu sein, spr das Geld doch für andre Dinge!!^^
:shock: :shock:
Ich finde diese Antwort ja mehr als Rechtswiedrig.
Nun ist hier jemand schon so klug und informiert sich darüber, wie man eine Zuchtgenehmigung erhält und dann kommt Birdii und lässt sich darüber aus, dass das garnicht nötig sei???!!!
Bitte nicht!
Das ist nicht nötig.

Eine Zuchtgenehmigung ist in Deutschland Pflicht, egal ob man nur einmal brüten lässt und sie auch nicht verkaufen möchte.

Ich finde, Birdii, du solltest dich doch bitte einmal informieren. Ich finde es auch nicht richtig, hier zur Rechtswiedrigkeit aufzurufen. Das ist wirklich nicht in Ordnung.

(Sorry dafür, aber das musste mal raus!)

Verfasst: Mo Jul 02, 2007 8:56
von Birdiii
Ja, ist oke, ich sag ja schon nichts mehr!!! :D

Verfasst: Mo Jul 02, 2007 9:28
von Neandertaler
Wir wolen Dich nicht mundtot machen, sondern überzeugen!

Verfasst: Mo Jul 02, 2007 10:02
von Lilien
Genau Birdii.... tut mir leid, wenn das so klang als wäre es persönlich.
Das ist es nicht. Ich vertrete nur absolut nicht deine Meinung und finde es schon etwas schlimm so eine Meinung zu haben.... :(

Verfasst: Do Jul 05, 2007 21:15
von Nurmi
Hallo Marielle :-)
Einer der Voraussetzungen in Deutschland die Zuchtgenehmigung zu erhalten ist die Vollendung des 18. Lebensjahres.
Dann must Du noch einen Quarantäneraum vorweissen können, was aber jedes Veterinär- o. Ordnungsamt anders wertet. Bei mir hat zumindest ein Raum gereicht, der nicht in die anderen Räume einmündet, und der gut zu reinigen ist. Andere Veterinäre verlangen wiederum einen extra Raum ausserhalb des eigentlichen Haltestätte. In der Regel sind sie aber recht grosszügig.
Manche Ämter verlangen auch ein polizeiliches Führungszeugnis, dass keine Anzeige wegenTierquälerei beim Antragssteller bekannt ist.
Eine kleine Züchterprüfung, die aber in der Regel nicht schwierig ist, wenn Du gut über die allgemeinen Dinge der Vogelhaltung bescheid weisst und diverse Dinge wie Psittacose oder Legenot.

Schön dass Du den rechtlichen Weg sehr ernst nimmst, für umsonst werden diese Gesetze ja nicht erfunden :-)
Die Psittacose kann auf den Menschen übertragen werden und erhebliche Schäden anrichten. Ich muss sagen ich kriege jedesmal nen Hals wenn ich sehe, was für ein enormer Kostenaufwandt wegen eines einzelnen Egoisten auf die Steuerzahler abgewälzt wird, nur weil er meint, Gesetze sind für andere da, nur für ihn nicht. Und glaubs mir die Spätfolgen einer Infektion sind enorm hoch :-(
Also selbst die einmalige Brut ist genehmigungspflichtig.
Bei der Beringung selbst bin ich mir nicht so sicher , ob die sein muss, wenn Du die Nachzucht selbst behälst, aber sobald sie das Haus verlassen muss die sein. Genaueres können Dir aber sicher andere besser sagen. Mal abgesehen davon , ist kann ein Ring hilfreich sein, sollte der Vogel mal entfliegen. Lass dich bitte nicht dazu anstiften einen Rechtsbruch zu begehen. Du kannst Dich und Deine Eltern in massive Schwierigkeiten bringen.
lG Nurmi
p.s. mein Kostenaufwand war 33 Euro für die Zuchtgenehmigung und 10 Euro für die Inspektion durch den Amtstierarzt.