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AZ vs. BNA
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Eure Meinung ist gefragt!!

Beitrag von AZ vs. BNA »

Bitte lest euch folgendes mal gewissenhaft durch und gebt eure ehrliche Meinung wieder.
Dies ist bei diesem Thema sehr wichtig!!!

BNA • Postfach 11 10 • 76707 Hambrücken

Stellungnahme des BNA zu den Austrittsgründen des AZ-Vorstandes

Wie in der AZ-Vogelinfo vom Januar 2010 zu lesen war, hat der AZ-Vorstand beschlossen, die Mit-gliedschaft im BNA aufzukündigen.

Dem BNA liegt bis heute kein Kündigungsschreiben vor und die Form, in der der AZ-Vorstand seinen Austritt bekannt gegeben hat, bezeichnet der BNA als äußerst befremdend.

Nicht nachvollziehen kann der BNA, dass in der Zeitschrift AZ-Vogelinfo vom Januar 2010 der/die Antragsteller für einen Austritt aus dem BNA als anonym (XYZ) bezeichnet werden.
Der AZ-Vorstand bemängelt, dass der Informationsfluss von Seiten des BNA gleich „Null“ wäre; dies ist unverständlich, denn mit Herrn Günter Feuchter stellt die AZ einen Vizepräsidenten beim BNA. Herr Feuchter hat den AZ-Vorstand kontinuierlich über die BNA-Aktivitäten informiert.
Die Aussage, die AZ sei vom BNA nicht unterrichtet worden, ist deshalb als völlig unzutreffend zurückzuweisen.

Schreiben der AZ, die in der BNA-Geschäftsstelle eingehen, sind bisher immer beantwortet worden.
Ebenso hat eine Sitzung zwischen dem BNA-Vorstand und dem AZ-Vorstand zur Klärung/Abstimmung der „10 Punkte-Forderung“ der AZ stattgefunden, bei der der Präsident der AZ, Herr Vins, anwesend war.
Ein schriftliches Antwortschreiben zu den vorgebrachten Punkten hat der AZ-Präsident am 01.03.2008 ebenfalls erhalten.

Richtig ist, dass es wegen der Ringqualität und der TKS zu Spannungen zwischen der AZ und dem BNA gekommen ist, die bis heute andauern.
Unrichtig ist allerdings, dass der BNA die von Seiten der AZ vorgetragenen Probleme als belanglos zurückgewiesen hat.

Verwunderlich ist, dass die TKS in den von der AZ vorgetragenen Problemen überhaupt nicht erwähnt wurde. Der BNA musste sich bei der TKS leider immer wieder beschweren, weil die TKS Lieferzeiten nicht einhielt und die Ringqualität (Lesbarkeit) nicht akzeptabel war.

Anfragen von Vogelhalterverbänden bei der TKS bezüglich der schlechten Ringqualität wurden weder von der TKS noch vom Mehrheitsgesellschaftervorstand, Herrn Vins, beantwortet.

Die AZ kritisiert in einem gemeinsamen Positionspapier der aufgeführten Vogelhalterverbände die Ringqualität der BNA-Artenschutzringe, verschweigt hierbei aber, dass die AZ für die Qualität der Ringe bei der TKS ausschließlich allein verantwortlich ist. Der von der AZ eingesetzte Geschäftsführer ist immerhin schon sechs Jahre in der Pflicht. Der BNA wird überhaupt nicht mehr gefragt, was das Handeln der TKS betrifft.

Der AZ-Präsident wirft dem BNA zu hohe Ringpreise für Artenschutzringe vor. Leider verschweigt der AZ-Präsident, dass seine Firma TKS im Vergleich mit anderen Ringherstellern in Deutschland doppelt so hohe Herstellerkosten verlangt.

Leistungen des BNA
Der Vorwurf, den die AZ dem BNA macht, er würde die Interessen der Vogelzüchter nicht mehr vertreten, ist haltlos. Der BNA ist nach dem Bundesnaturschutzgesetz ein staatlich anerkannter Naturschutzverband. Sowohl im Tierschutz als auch im Artenschutz wird der BNA bei allen Fragen im Bund und in den Ländern als Sach- und Fachverständiger hinzugezogen.

Der BNA übernimmt hoheitliche Aufgaben bei der Kennzeichenausgabe von Psittakoseringen und Artenschutzringen. Der BNA fordert einen „Einheitsring“ für alle kennzeichnungspflichtigen Vogelarten, die in der BundesartenschutzVO, BundeswildschutzVO und Psittakoseverordnung aufgeführt sind. Für den Vogelhalter eine wesentliche Erleichterung und darüber hinaus Kostenersparnis.
Die AZ und andere Vogelhalterverbände lehnen einen solchen Einheitsring in ihrem ge-meinsamen Positionspapier ab, weil nur der BNA und der ZZF von den Bundesministerien als amtlich anerkannte Ringausgabestellen hiermit beauftragt worden sind.

Im vergangenen Jahr wollte man in Bayern die AZ-Landesschau von der zuständigen Behörde wegen „Futter als Einstreu“ nicht genehmigen. Der BNA hat sich dafür eingesetzt, dass die AZ-Landesschau in Bayern doch stattfinden konnte. Der AZ-Präsident Herr Vins war anfänglich nicht bereit, ein Gutachten zum „Einstreu als Futter“, welches der BNA in Auftrag gegeben hat, in der AZ-Vogelinfo zu veröffentlichen. Wie kann der AZ-Präsident, Herr Vins, also dem BNA immer wieder den Vorwurf machen, er würde für seine Mitglieder nichts unternehmen?

Der BNA führt bundesweit anerkannte Fort- und Weiterbildungen durch und ist die einzige Institution, die ebenfalls bundesweit Schulungen für Aquaristik, Terraristik, Vögel, Kleinsäuger sowie Kaltwasser- und Teichwasserfische veranstaltet.
Der BNA schult Amtsveterinäre auf Bundesebene im Bereich der Sachkunde nach § 11 Tierschutzgesetz:

Seit vielen Jahren setzt sich der BNA für Vogelbörsen ein und ist in der Sachverständigengruppe beim Bundesverbraucherministerium vertreten. Ohne den Einfluss und die Aufklärungsarbeit des BNA wären Tierbörsen mit Sicherheit heute nicht mehr möglich. Dies wird von der AZ-Führung nicht anerkannt und man verschweigt bewusst die Erfolge des BNA.

Der BNA hat Ende der 90ziger Jahre die geforderten „Positivlisten“ abwenden können. Dass heute die Tierhaltung von wildlebenden Arten in dieser Form noch möglich ist, ist sicherlich ein Verdienst des BNA. Der BNA verfolgt diese bei einigen Tierschutzverbänden immer noch aktuelle Diskussion sehr sorgfältig.

Der BNA führt das ganze Jahr über Gespräche mit Vertretern aller Parteien, den Bundes-ministerien und den Landesministerien. Hier ist der BNA ein gefragter Gesprächspartner.
Im Gegensatz dazu hat das Gespräch der Vertreter der aufgelisteten gemeinsamen Vogelhalter-verbände in Bonn außer einem freundlichen Händedruck nichts bewirkt.

Der BNA kann heute ein Schulungszentrum vorweisen, das in dieser Form einzigartig in Europa ist. Das ganze Jahr über finden Fort- und Weiterbildungen im Tier- und Artenschutz, nicht nur für den gewerblichen Handel, sondern auch für die privaten Tierhalter statt.

Die BNA-Standardwerke zur Sachkunde bei Vögeln, Terraristik, Aquaristik, Kaltwasser- und Teichwasserfischen sowie Kleinsäugern sind einzigartig in ganz Europa.

Wir bedauern die Form, in der von der AZ der Austritt aus dem BNA verkündet wurde, außerordentlich und betonen nochmals, dass die von Seiten des AZ-Präsidiums angeführte Begründung nicht stichhaltig und auch nicht nachvollziehbar ist.

BNA-Präsidium

AZ macht BNA mundtot!

Wir leben in einer Demokratie, müssen aber leider im 21. Jahrhundert feststellen, dass einige Menschen mit Pressefreiheit und Demokratieverständnis Probleme haben.

Am Samstagnachmittag hatte BNA-Geschäftsführer Lorenz Haut, seit 35 Jahren Mitglied der Vereinigung für Artenschutz, Vogelhaltung und Vogelzucht (AZ), die BNA-Stellungnahme zu den Austrittsgründen des AZ-Vorstandes im Forum der AZ-Homepage eingestellt. Nach 20 Minuten wurde dieser Beitrag gelöscht. Am gleichen Abend hatte ein AZ-Mitglied die BNA-Stellungnahme ebenfalls im AZ-Forum veröffentlicht, aber auch dieser Beitrag wurde gelöscht. Bevor ich am Sonntag zur Vogelbörse nach Kevelaer fuhr, habe ich die Stellungnahme nochmals auf die AZ-Homepage gestellt, weil ich der Annahme war, etwas falsch gemacht zu haben.

Heute morgen erfuhr ich dann, was ich falsch gemacht hatte, denn als ich auf der AZ-Homepage einen Beitrag einstellen wollte, kam diese Meldung:

Sie sind gebannt
Grund: AZ-Forum Regelverstoß
Dieser Bann ist gültig bis: 23.03.2010, 8.10 Uhr

In der Zeitschrift AZ-Vogelinfo vom Januar 2010 wurden die AZ-Mitglieder vom AZ-Vorstand, namentlich den Herren Vins und Ohde, falsch über den Austritt der AZ aus dem BNA informiert.

Eine sachliche Gegendarstellung wurde jetzt verhindert, indem versucht wird, den BNA „mundtot“ zu machen. Darüber hinaus wird jeder Nutzer des AZ-Forums, der einen Beitrag einstellt, welcher dem AZ-Vorstand nicht genehm ist, sofort gebannt.

Mit welchem Demokratieverständnis gehen diese Herren um? Die AZ war einmal einer der besten Vogelhalterverbände in Europa. Heute herrscht eine große Unstimmigkeit unter den AZ-Mitgliedern. Wer sich zu unangenehmen Themen äußert, wird sofort bestraft.


Lorenz Haut
BNA-Geschäftsführer
AZ-Mitgliedsnummer 12652


Positionspapiere für die Vogelpfleger und –züchter
Versuche einer objektiven Standortbestimmung

Sowohl der BNA als auch die Gemeinschaft der deutschen Vogelzüchterorganisationen haben im Vorfeld der Bundestagswahl am 27.09.09 Positionspapiere und auch abgestimmte Stellungnahmen dazu veröffentlicht, die im Kern die jeweilige Meinung der Herausgeber und den Standpunkt zu aktuellen Fragen deutlich machen sollen.

Es wäre sehr zu begrüßen gewesen, wenn alle Vogelpfleger und -züchter diese aufschlussreichen Artikel intensiv und konzentriert lesen würden, um die deutlichen Gegensätze und unterschiedlichen Schwerpunkte der Verfasser der Positionspapiere zu erkennen.

Bei zahlreichen Diskussionen darüber musste ich feststellen, dass viele der ansonsten fleißigen Leser der Fachzeitschriften diese umfangreichen Ausführungen gar nicht oder nur sehr oberflächlich gelesen hatten. Allerdings gab es auch einige, die durch Zuschriften und Anmerkungen die Wichtigkeit und den Aussagewert der Aufsätze hervorgehoben haben. Gleichzeitig wurde auch auf die Undurchsichtigkeit der verschiedenen Veröffentlichungen hingewiesen.

Daher will ich als aktiver Vogelpfleger und Vogelzüchter und auch als Mitglied des VDW, der AZ und des BNA versuchen, die gegensätzlichen Forderungen der jeweiligen Gemeinschaften heraus zu stellen, um damit die Meinungsbildung der mitbetroffenen Mitglieder und sonstiger Interessenten zu erleichtern.


Forderungen und Vorschläge der deutschen Vogelzüchterorganisationen VZE-DKB-AZ-TLV-VZI-ICC-DSV:

Beringungspflicht für alle gezüchteten Vögel.
Anmerkung: Es sollen zukünftig auch Vögel beringt werden müssen, für die bis jetzt noch keine gesetzliche Kennzeichnung vorgeschrieben war, z.B. Zebrafinken,
Schamadrosseln u.s.w.

Gegen einen Einheitsring
Anmerkung: Die derzeitige Regelung, nach der die Züchter bei der Ringbestellung nach den verschiedenen gesetzlichen Bestimmungen je nach Vogelart unterscheiden müssen, soll beibehalten werden.

o Kontrollrechte bei allen Züchtern, auch bei unorganisierten und illegalen.
Anmerkung: Die oben genannten privaten Organisationen wollen eine staatliche
Ermächtigung, nach der sie alle organisierten und nicht organisierten Vogelpfleger und Züchter kontrollieren können.

o Beibehaltung der Meldepflicht.
Anmerkung: Die gesetzliche Meldepflicht, nach der der Zu- und Abgang aller artgeschützten Vögel an die jeweils zuständige Behörde anzuzeigen ist, soll beibehalten werden.
Auch alle Nachzuchten von diesen müssen unverzüglich gemeldet werden.

Forderungen des BNA:

Wegfall der Meldepflicht
Anmerkung: Nur noch Anhang A- Arten und legale Naturentnahmen sollen der
Behörde gemeldet werden müssen.

Einheitsring
Anmerkung: Zukünftig soll es nur noch eine Ringausführung mit den verschiedenen Durchmessern für alle kennzeichnungspflichtigen Arten geben.

Transponder, DNA-Nachweis oder offene Ringe sollen den geschlossenen Ringen gleichgestellt werden

Die Ringgrößen sollen in der Verordnung nicht verbindlich festgeschrieben werden
Anmerkung: Die angegebenen Ringdurchmesser sollen nur als Empfehlung dienen. Als verbindlich soll gelten, dass der Ring bei einem ausgewachsenen
Tier nicht abstreifbar ist.

Abschaffung der Beweislastumkehr
Anmerkung: Nach der derzeitigen gesetzlichen Bestimmung muss der
Vogelpfleger die Rechtmäßigkeit seiner Tiere nachweisen. Diese Beweislastumkehr
ist in unserer Gesetzgebung eine nahezu einmalige Ausnahme.

o Bundeswildschutzverordnung muss dringend überarbeitet werden
Anmerkung: Bis heute bestehen noch zahlreiche gesetzliche Ungereimtheiten bei den Züchtern von Vogelarten, die dem Jagdrecht unterliegen, besonders auch bezüglich der Kennzeichnung der europäischen Entenarten, Raufußhühner u.s.w., die dringend bereinigt werden müssen.

Das Importverbot muss aufgehoben werden. Gezielte Einfuhren unter Beachtung hoher Tier- und Artenschutzstandards müssen wieder möglich sein
Die bisher vorgeschobene Vogelgrippe für das Importverbot hat sich nicht bestätigt.


Eine Zusammenarbeit und ein einheitliches, gemeinsames Positionspapier der oben aufgeführten Vereinigungen hätte das Verständnis für die Interessen aller Vogelpfleger und Züchter vielleicht politisch erhöhen können.

Ich befürchte, dass die gegensätzlichen Positionspapiere das Gegenteil davon bewirkt haben, zum Schaden aller aktiven Vogelpfleger und –züchter.


Herbert Geitner



Positionspapier des BNA
zur Novellierung der
Bundesartenschutzverordnung
und des Tierschutzgesetzes
Kanzleramtsminister a. D. Bernd Schmidbauer, MdB
Es besteht dringender
Handlungsbedarf
Bundesverband
für fachgerechten
Natur- und Artenschutz e.V.
Positionspapier des BNA zur Novellierung der
Bundesartenschutzverordnung und des Tierschutzgesetzes
Kanzleramtsminister a. D. Bernd Schmidbauer, MdB
– es besteht dringender Handlungsbedarf
Der Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz e.V. (BNA) hält eine
Novellierung der Bundesartenschutzverordnung für dringend erforderlich, da nur auf
diesem Wege Verbesserungen im Sinne eines effektiven und vollzugsgeeigneten Tierund
Artenschutzes, der auch von den Bürgern stärker akzeptiert wird, erreicht werden
können. Dies betrifft vor allem die Modifizierung der Meldepflicht und die
Verfahrensregelung für Artenschutzverfahren, insbesondere zur Mitwirkungs- und
Beratungspflicht der Artenschutzbehörden. Die Bundesartenschutzverordnung
(BArtSchV) muss vor allem unter dem Gesichtspunkt der Effektivität für den Artenschutz
überprüft werden. Bei allen Bemühungen um den Artenschutz muss immer wieder sein
Sinn und Zweck und seine Praktikabilität im Vordergrund stehen. Dazu muss erneut ins
Bewusstsein gerufen werden, dass der Artenschutz den wildlebenden Tieren (und
Pflanzen) einen stärkeren Schutz gewähren soll. Nur in ihrem Interesse müssen auch die
in menschlicher Obhut befindlichen, insbesondere die nachgezüchteten, Tiere einer
besonderen Kennzeichnung und Kontrolle unterworfen werden. Dieses Verfahren darf
nicht überbürokratisiert und „totreglementiert“ werden. Geschaffen werden muss eine
tierschutzfreundliche Regelung, die sich am Wohl der Tiere orientiert, zugleich aber auch
bürger- und tierfreundlich ist. Kein anderer Bereich ist mit bürgerunfreundlichen
Vorschriften derart überfrachtet wie der Artenschutz. Darunter leidet sowohl der praktische
Vollzug als auch die Akzeptanz der Vorschriften. Keine Tierhaltergruppe innerhalb des
Artenschutzes ist mit so vielen unnötigen Reglementierungen überhäuft, wie die der
Reptilien- und Vogelhalter. Die bestehenden Regelungen zum Artenschutzvollzug sind
nicht effektiv. Sie verursachen einen hohen Verwaltungsaufwand bei den bundesweit über
200 Vollzugsbehörden, der in keinem angemessenen Verhältnis zum Nutzen steht. Viele
Tierhalter, die ihre besondere Aufgabe in der Pflege der Tiere selbst sehen, geben
Haltung und Zucht auf, weil sie diesen unsinnigen Regelungen und den bürokratischen
Dokumentationspflichten nicht mehr nachkommen wollen. Die neuesten Prognosen
weisen aus, dass bis zum Jahr 2013 bei den Vogelhaltern bis zu 25% ihr Hobby aufgeben
möchten. Wie immer wieder von zahlreichen Ornithologen, u. a. Prof. Dr. Peter Berthold,
bestätigt wird, gehen viele wertvolle Erkenntnisse bei der Haltung und Zucht wildlebender
Tierarten für den Artenschutz für immer verloren.
Ornithologe Prof. Dr. Peter Berthold verweist immer
wieder auf die hohe Fachkompetenz der privaten Tierund
Pflanzenhalter. Ohne die privaten Tierhalter
würden wichtige Erkenntnisse bei der Haltung und
Zucht für immer verloren gehen.
Die seit vielen Jahren bestehende Meldepflicht für besonders geschützte Tierarten hat für
den Artenschutz keine Verbesserung gebracht. Die Bestandsmeldungen der Tierhalter
können von den zuständigen Behörden nicht zusammengefasst werden. Sie sind somit für
einen effektiven Artenschutzvollzug unbrauchbar. Viele Vollzugsbehörden listen die
Meldedaten nicht auf und können bei Anfragen auch keine Auskunft geben, wer was
gemeldet hat. Eine Bestandsmeldung macht aber nur dann Sinn, wenn die Meldedaten für
den Artenschutz eingesetzt werden können.
Die Meldeauflagen bedeuten für den einzelnen Tierhalter einen immensen
Verwaltungsaufwand. Jeder Zu- und Abgang eines Tieres muss der zuständigen
Naturschutzbehörde gemeldet werden. Dieser Aufgabe muss der einzelne Tierhalter
neben der sehr zeitintensiven Haltung und Zucht der Tiere nachkommen. Was für einen
Sinn macht dies aber, wenn die zuständigen Naturschutzbehörden die Datenflut nicht
bewältigen können? Der Tierhalter muss sowieso ein Nachweisbuch über den Bestand
geschützter Tierarten führen, das er auf Verlangen der Vollzugsbehörde vorlegen muss.
Allein das Führen dieses Nachweises, macht genug Arbeit für den einzelnen Tierhalter
und dies muss ausreichend sein.
Deshalb fordert der BNA im Artenschutz:
1. Wegfall der Meldepflicht für alle besonders geschützten Tierarten. Die bisherige
Meldepflicht für alle geschützten Tiere hat sich als Kontrollinstrument des Artenschutzes
nicht bewährt. Staat und Bürger können sich heute einen solch hohen
Verwaltungsaufwand mit immensen Kosten nicht mehr leisten, weil er uneffektiv ist.
Das eingeführte Kennzeichnungssystem bei den Vögeln, an dem der BNA in der
Ausgabe beteiligt ist, gewährleistet eine hinreichende Kontrolle. Außerdem müssen
die Tierhalter ein Nachweisbuch für geschützte Tiere führen, und jede Behörde
kann sich dieses Buch auf Verlangen vorlegen lassen. Notwendig ist daher eine
Konzentration der Meldepflicht auf die wichtigsten Arten, um die Datenflut
überschaubar0zu0halten0und0zu0kanalisieren.
Die Meldepflicht nach der Bundesartenschutzverordnung darf daher nur noch
für0Anhang0A–Tierarten0sowie0für0Naturentnahmen0fortbestehen.
Das BNA-Nachweisbuch muss ausreichend sein für die Nachweiserbringung bei Anhang B-Arten und
allen Europäischen-Arten und kann von den zuständigen Behörden jederzeit auf Verlangen eingesehen
werden. Eine Meldepflicht nach der Bundesartenschutzverordnung ist somit nicht mehr erforderlich.
Die Bereitschaft des Tierhalters zur Zucht muss gefördert werden. Sie darf
nicht durch eine überzogene und unsinnige Bürokratie verhindert werden.
Jede Vollzugsbehörde kann sich somit effizient den streng geschützten
Tierarten0widmen.
2. Die Kennzeichnungspflicht muss vereinheitlicht werden, d. h. die Kennzeichnung
nach der Psittakose- und Wildschutzverordnung muss der
Artenschutzregelung angepasst werden. Es macht keinen Sinn, unterschiedliche
Verfahrensweisen durchzuführen. Die unterschiedlichen Regelungen sind unübersichtlich
und nicht nachvollziehbar. Sie belasten den Tierhalter unnötigerweise
mit einem Mehraufwand an Kosten und Zeit, der sinnvoller den Tieren selbst zugute
käme. Der BNA fordert daher nur einen einheitlichen amtlichen Ring. Ebenso
müssen weitere Verfahren wie z. B. DNA-Nachweis, Transponder oder offener Ring
zur Kennzeichnung der Tiere dem geschlossenen Ring gleichgestellt werden.
3. Ringgrößen dürfen in der Verordnung nicht festgeschrieben werden, sondern nur
als Empfehlungen dienen. BNA-Vorschlag: „Ringe müssen so beschaffen sein,
dass sie vom Tier nicht zerstört werden können, ihre Lesbarkeit gewährleistet
ist und die Entfernung nur durch Zerstörung des Ringes möglich ist. Jeder
Tierhalter ist selbst verantwortlich dafür, dass der geschlossene Vogelring
beim ausgewachsenen Tier nicht abstreifbar ist.“
4. Der BNA fordert ein Qualitätssiegel für den Einheitsring (Artenschutz,
Psittakose und Wildschutz), der unter dem Gesichtspunkt des Tierschutzes
hohen Anforderungen genügen muss. Ein tierschutzgerechter Vogelring muss
innen und außen abgerundete Kanten haben. Um die Kennzeichenregistrierung
überschaubar und transparent zu halten, sollten keine weiteren Ausgabestellen
zugelassen werden. Die vom BMU beauftragten Verbände ZZF und BNA erfüllen
schon seit vielen Jahren diesen hoheitlichen Auftrag und weitere Zulassungen
würden für die Vollzugsbehörden nur Probleme mit sich bringen.
5. Der BNA fordert die Abschaffung der Beweislastumkehr oder wenigstens eine
Konkretisierung in dem Sinne, dass für einen entsprechenden Verdacht einer
Illegalität des Besitzes überprüfbare und den Betroffenen zur Kenntnis zu gebende
Tatsachen vorliegen müssen, welche die Annahme rechtfertigen, dass eine
Besitzberechtigung nicht besteht.
Die BNA-Sachkunde Schulungsordner in den Fachbereichen Kleinsäuger, Vögel, Terraristik, Aquaristik /
Süßwasser sowie Kaltwasserfische & Teich sind bundesweit anerkannt und hervorragende Nachschlagewerke.
6. Der BNA fordert auch einen im Bundesnaturschutzgesetz verankerten
Sachkundenachweis für die Haltung geschützter Tierarten. Das vom BNA und
seinen Mitgliedsverbänden ausgearbeitete Konzept der Fort- und Weiterbildung
nach § 11 Tierschutzgesetz ist von allen Bundesländern anerkannt und kann vom
Gesetzgeber ohne zusätzliche Forderungen übernommen werden. Wie in vielen
anderen Fällen hat der BNA auch hier die Kosten der Vorarbeit im
Allgemeininteresse übernommen.
7. Bei Beschlagnahmungen von Tieren müssen die Verfahren schnellstmöglich
abgeschlossen werden, um hohe Versorgungskosten der Tiere zu vermeiden. Bis
zur endgültigen Entscheidung der Gerichte sollen die Tiere mit einem
Verfügungsverbot beim Tierhalter verbleiben, wenn er die tier- und artenschutzrechtlichen
Anforderungen erfüllt. Freigegebene beschlagnahmte Tiere sollen
für den Verkauf freigegeben werden, wenn der Käufer die tier- und
artenschutzrechtlichen Voraussetzungen erfüllt. Die hieraus resultierenden
finanziellen Einnahmen können für Artenschutzprojekte eingesetzt werden.
8. Das Importverbot für Vögel darf nicht dauerhaft bestehen bleiben. Für die Einfuhr
von Vögeln aus den Drittweltländern muss ein neues Importsystem ausgearbeitet
werden. Der BNA ist in der Lage, unter den tier- und artenschutzrechtlichen
Vorschriften für einen verbesserten Import mitzuwirken. Der BNA fordert für die
Blutauffrischung bestehender Vogelbestände, dass der Import unter Beachtung
hoher Tier- und Artenschutzstandards wieder möglich wird.
In keinem Land der Europäischen Gemeinschaft verlangen die Behörden vom Tierhalter
einen derart hohen Verwaltungsaufwand, wie in Deutschland. Erfolge der Bürokratie im
Artenschutz sind schon seit Jahren nicht erkennbar und kosten den Steuerzahler viel
Geld.
BNA-Forderung im Tierschutz:
1. Die Sachkunde nach § 11 für den gewerblichen Bereich (Zoofachhandel) soll nicht
nur für eine verantwortliche Person gelten, sondern jeder, der gewerbsmäßig mit
Tieren zu tun hat, muss die Sachkunde nach § 11 TierSchG nachweisen.
2. Die Sachkunde für den Hobbytierbereich muss in der Eigenständigkeit der
Züchterverbände bleiben. Jeder Züchterverband, der seine Mitglieder sachkundig
für die Tierhaltung schult, muss anerkannt werden. Gerade bei den
Züchterverbänden ist ein hohes Potential an Sachkunde vorhanden.
3. Die Mindestanforderungen an die Haltung von wildlebenden Tierarten müssen
bundesweit anerkannt werden. Die vom Bundesverbraucherministerium herausgegebenen
Gutachten zu den Mindestanforderungen sollten allerdings überarbeitet
werden.
4. Für exotische Kleinsäuger sind bundeseinheitliche Mindestanforderungen dringend
erforderlich.
5. Die Leitlinien zur Ausrichtung von Tierbörsen unter Tierschutzgesichtspunkten
müssen bundesweit umgesetzt werden. Wer die Voraussetzung für die
ordnungsgemäße Durchführung einer Tierbörse nicht gewährleisten kann, erhält
keine Genehmigung. Das Anbieten von Giftschlangen auf Tierbörsen sollte nicht
genehmigt werden.
6. Der BNA fordert eine bundeseinheitliche Regelung für das Halten und Züchten von
„Gefährlichen Wildtieren“. Die Haltestandards müssen so gestaltet werden, dass die
öffentliche Sicherheit gewährleistet ist. Die Sachkunde für solche Tierarten ist
unabdingbar. Ein Zucht- und Halteverbot, wie in Hessen verabschiedet, ist nicht
hilfreich und angemessen und fördert somit den illegalen Handel der nicht zu
überwachen0ist.
7. Im Sinne § 11b TierSchG sollten alle Zuchtformen von Tieren verboten werden, bei
denen aufgrund des Zuchtziels erkennbar ist, dass Schmerzen, Leiden oder
Schäden auftreten können. Auch Extremzuchten bei den Zierfischen müssen in das
Qualzuchtengutachten dringend mit aufgenommen werden.
Extremzuchten nach § 11b müssen vollzogen werden. Extremzuchtformen bei Zierfischen müssen
ebenfalls im Qualzuchtengutachten mit aufgenommen werden.
8. Der BNA könnte sich einen „Tierschutz-TÜV“ sehr gut vorstellen, in dem unter
anderem Haltungssysteme für die Tierhaltung mit einem Prüfsiegel versehen
werden.
BNA-Forderung Bundeswildschutzverordnung
1. Die Bundeswildschutzverordnung muss dringend überarbeitet werden. Die
Begrenzung des Artenspektrums bzw. die Begrenzung auf insgesamt zwei Tiere ist
nicht mehr zeitgemäß und behindert die Zucht. Gerade bei den Falknern ist ein
hohes Fachwissen bei der Haltung und Zucht von Greifvögel vorhanden und dies
muss gefördert werden.
2. Der Sperber ( Accipiter nisus) ist als Beiz- und Zuchtvogel wieder zuzulassen. Die
Population des Sperbers ist gesichert und kann als Beiz- und Zuchtvogel wieder
aufgenommen0werden.
3. Die Anlage 5 der BWildSchV ist der Kennzeichnungsregelung nach der
Bundesartenschutzverordnung nicht angepasst. Eine Kennzeichnung der Anlage 5
Arten existiert somit nicht.
Der Sperber sollte als
Beiz- und Zuchtvogel
wieder zugelassen
werden.
Der Tier- und Artenschutzvollzug in der Bundesrepublik Deutschland muss und
kann effektiver und staatsentlastender, aber auch bürger- und tierhalterfreundlicher
gestaltet werden, so Bernd Schmidbauer. Der BNA ist bereit,
hierbei einen Teil der Vollzugsarbeit zu übernehmen. Dass der BNA hierzu in der
Lage ist, hat er mehrfach bewiesen.
BNA
Bundesverband für fachgerechten
Natur- und Artenschutz e. V.
Ostendstraße 4
76707 Hambrücken
Tel. 0 72 55 – 28 00
Fax 0 72 55 – 83 55
www.bna-ev.de

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Beitrag von Franz DSV1739 »

Hallo,

mich würde in erster Linie interessieren wer sich hinter dem Namen: "AZ vs. BNA" verbirgt.
Man will ja wissen, mit wem man es zu tun hat.
Anonyme Beiträge, speziell wenn es um brisante Themen geht, finde ich nicht gut.
Man sollte schon mit vollem Namen, etc unterschreiben.

Grüße
Franz
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Beitrag von Tini »

Von wem kommt denn dieses Schreiben, in dem der BNA vergöttert wird?
Fakt ist, dass vor einigen Jahren auch der DKB aus der BNA ausgetreten ist....
Dies wurde von den DKB Mitgliedern bei einer Abstimmung beschlossen.
Was ist daran so schlimm, dass die AZ nun sagt: Ich will nicht mehr?
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Neandertaler
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Beitrag von Neandertaler »

Auch die DSV ist aus dem BNA ausgetreten. Genauso wie die VZE.
Mit Züchtergruß
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Beitrag von Andrea DSV2463 »

Guten Morgen Herr / Frau Unbekannt!

Ich glaube, wenn man nicht den kompletten Sachverhalt
und auch den Verlauf der bisherigen Verhandlungen in dieser Sache kennt,
ist eine faire Einschätzung schwer möglich.
In Ihren Texten ist die Angelegenheit leider auch recht einseitig dargestellt,
denn es kommt der BNA sehr ausführlich zu Wort,
während man über die genauen Austrittsgründe aus Sicht der AZ kaum etwas erfährt.
Ersichtlich wird zumindest, dass es keine kurzfristige Entscheidung aus dem Bauch heraus war,
sondern es offensichtlich im Vorfeld schon viel Unmut, Gespräche, einen Punkte-Plan
für gewünschte Verbesserungen u.s.w. gab.

Natürlich will es gut überlegt sein, wenn man aus so einem Dachverband austritt,
der ja auch eine gewisse Interessenvertretung „auf höherer Ebene“ ermöglichen kann.
Ob die Entscheidung richtig ist und ob Fehler im Entscheidungsfindungsprozess gemacht wurden,
kann ich aber -wie gesagt- in keinster Weise beurteilen.

Da ich selbst im Vorstand eines -allerdings deutlich kleineren Vereins-
tätig bin, möchte ich ich aber noch kurz etwas zum Vorwurf
des „Gelöschten Beitrages im AZ-Forum“ anmerken.
Grundsätzlich bin ich überhaupt kein Freund davon, Beiträge zu löschen,
aber wenn man sich die Rubriken im AZ-Forum anschaut,
dann dient dieses doch sehr eindeutig dem Zweck,
den Mitgliedern Hilfestellungen bei fachlichen Fragen bzgl. der Vogelzucht zu geben.
Es werden außerdem Termine bekanntgemacht und es gibt eine große Plattform für An-und Verkauf.
Es gibt dort nirgendwo eine Rubrik,in der es um die Diskussion
von Geschäftsentscheidungen des Vorstandes oder um Anträge der Mitglieder an den Vorstand geht.
Ich denke, das ist auch gut und richtig so,
denn für solche Fragen oder auch für Kritik an
Geschäftsentscheidungen gibt es doch das Instrument der Mitgliederversammlung,
wo man seine Wünsche, Anregungen und Bedenken vortragen kann
und/ oder auch das persönliche Gespräch mit dem Vorstand.

Im übrigen kann man dem BNA ja auch als Einzelmitglied beitreten.
Wenn das nun viele AZ-Mitglieder, die mit der Entscheidung unzufrieden sind, tun,
kann man ja auch auf diesem Weg Interessen bündeln und bei Bedarf gemeinsame Anträge und Wünsche an den BNA richten.
Ich wage allerdings mal die Vermutung, dass sich der Ansturm der neuen Mitglieder
sehr in Grenzen halten wird, denn wenn es an das eigene Portemonnaie und den
eigenen Arbeitseinsatz geht, ist die Angelegenheit meist ja gar nicht mehr so wichtig, wie vormals lautstark verkündet.

Was das annoyme Schreiben betrifft, gebe ich Franz natürlich Recht.
Vom Vorstand zu erwarten, dass er zu
jeder seiner Entscheidungen in einem öffentlichen
Forum Rede und Antwort steht,
während man dann selbst nicht einmal die Courage besitzt, seinen Beitrag zum Thema mit seinem Namen
zu unterschrieben, hinterlässt bei mir auch einige
Fragezeichen im Gesicht! :?
Andrea Grothusmann
Liebe Grüße von Andrea mit

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Beitrag von Geerd Schmidt »

Man kann sich nur wundern wenn man dieses ganze Thema etwas verfolgt. Was in der AZ passiert ist manchmal schon beschämend(Ringe/Verhalten von Vorstand und jetzt diese Sache). Ich frag mich ob das alles sein muß , klar kann man anderer Meinung sein jedoch muß es den immer gleich ausarten.
Welche Beweggründe hat die AZ/DSV/DKB und andere diesen schritt zu machen auszutreten oder hat die BNA nicht die Interessen der Mitglieder vertreten ?

Gruß Geerd

Wer ohne Fehler ist soll den ersten Stein werfen!!!
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Beitrag von Tini »

Genau das ist der Punkt:

Hauptsatz zum Austritt aus dem BNA von der DKB war:
Der DKB fühlt sich in seinen Interessen nicht mehr vom BNA vertreten.
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