Welches Wissen setzt die Züchterprüfung voraus?

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Uten
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Welches Wissen setzt die Züchterprüfung voraus?

Beitrag von Uten »

Hallo,

meine Wellis schnäbeln in einem fort! Und da ich schon viel über Zuchtgenehmigung und Quarantänezimmer gelesen habe, bin ich mir nicht sicher ob mein Wissen reicht. Wer kann mit Tipps geben, was ich lernen bzw. wissen muß und wie so eine Prüfung vorsich geht-
Werden zuhause auch die Räumlichkeiten begutachtet und muß bei meiner Voliere irgendetwas beachtet werden.

Freue mich schon auf Antworten und lese weiter alles über Wellis, was mir in die Quere kommt.

Gruß Ute
Rolf

Beitrag von Rolf »

Hallo Ute,

mach dir keine Sorgen. Wenn du nur 1 Mal privat züchtest läuft das ganz easy ab: Ruf den Veterinär an und bitte ihn um Hilfe. Wegen einmal züchten passiert nicht viel. Du mußt aber einen Quarantäneraum nachweisen können (oft läßt der Veti auch das Gästeklo gelten).
Sachkundeprüfung mußt du keine machen. Das muß man erst ab 25 Zuchtpaaren.

Viel Spaß bei der Zucht
Rolf
Mitglied in der Vereinigung
für Artenschutz Vogelhaltung und Vogelzucht (AZ) eV
Ute

Beitrag von Ute »

Hallo Rolf,
danke für deine Hinweise. Ich war in der nächsten Woche gleich beim Landratsamt und dann kam der Veterinär zu Besuch *bibber-zitter*
Prompt bekam ich auch die nötige Zuchtgenehmigung :D
---> und jetzt liegen die ersten Babies im Nest *freu*

Alles ist total spannend

Gruß Ute
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Neandertaler
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Beitrag von Neandertaler »

Glück gehabt!

Es freut mich, dass es mit der Zuchtgenehmigung keine Probleme gegeben hat. Die Amtstierärzte haben sehr viel Freiraum. Es gibt Fälle, in denen bei einem einzigen Paar die Sachkundeprüfung abgelegt werden musste und ein voll eingerichteter Quarantäneraum verlangt wurde.

In einem anderen mir bekannten Fall reichte ein einfachter Anruf bei der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht aus, die Genehmiguing zugeschickt zu bekommen.

Auch die Gebühren werden sehr unterschiedlich gehandhabt.

Wenn es mit den 25 Paaren eine feste Bezugsgröße gäbe, wäre das schön, aber diese Grenze gilt vielleicht bei einem einzigen Veterinär ...
Mit Züchtergruß
aus dem Neandertal
Gerd Bleicher
- Neandertal ist überall -
olli
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Sachkundnachweis

Beitrag von olli »

:o Hallo!!!
So wit mir bekannt ist der Sachkundnachweis immer noch nicht Pflicht.Dieser gesetzentwurf wurde noch nicht von allen Bundesländern verabschiedet und ist deshalb noch nicht wirksam.Zur Zeit kann noch kein Amt diesen Sachkundenachweis,an dem nur alle wieder verdienen wollen (BNA,Ämter).Was will denn ein Veterinär,der nie was am Hut hat mit Vögeln,einem Züchter erzählen,der schon 10 Jahre oder mehr in der Praxis seine Erfahrungen gesammelt hat????
Zucht von 18 verschiedenen Papageien und Sitticharten.
Mit freundlichen Grüssen
Oliver
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giggak
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Beitrag von giggak »

hallo
ich abe auch die Zucht genehmigung gemacht und hatte eine richtig prüfung mit einem 4 seitigen bogen den ich ausfüllen musste und nachher besucht des Amtstierarztes an meiner voliere und er hat die grundrisse auf geschrieben mit skizze und allen was dazu gehört

und ich hab nur 7 zuchtpaar
ein haufen vögel grüßen
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Beitrag von Krisaide »

Ich hab nur ein Pärchen würde die auch gerne nur einmal übereinander hupfen lassen. Da ich ja nu trotzdem die Genehmigung brauche, wo kann ich die denn beantragen?
Muß das Badezimmer bis unter die Decke gefliest sein?

MFG
Krisaide
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Tommy707
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Beitrag von Tommy707 »

Hallo,
ich bin neu hier und es wirklich interessant hier.
Da ich einige Nymphensittich habe die jetzt in einer Gartenvoliere sind, würde ich gerne Wissen welche einzelnen Vorraussetzungen für eine Zuchterlaubnis
erfüllt werden müssen und mit welchen Kosten zu rechnen ist.
So wie es aussieht ist es in jedem Bundesland verschieden.

Ich komme aus Schleswig-Holstein und wohne in Lübeck.

Für Hinweise würde ich mich sehr freuen.

Viele Grüsse aus dem Norden

Tommy707
T.P.
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Beitrag von Semesh »

So wit mir bekannt ist der Sachkundnachweis immer noch nicht Pflicht.Dieser gesetzentwurf wurde noch nicht von allen Bundesländern verabschiedet und ist deshalb noch nicht wirksam.
Doch, der ist schon seit Jahren Pflicht. Das ist auch im Tierseuchengesetz §17g verankert. ;)
Eure Nicole

Hobby-Züchterin
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